Wie widerspreche ich Google Street View?

Veröffentlicht am 25.05.2011 in Allgemein

Wie schütze ich meine Privatsphäre? Wie widerspreche ich der Veröffentlichung meines Hauses bei Google Street View? Das fragen sich viele Menschen. Auch in Löchgau wurde bereits gefilmt.

Der Internetgigant Google hat in Deutschland zwischenzeitlich alle Straßen aus einer Höhe von etwa 2,8 Metern gefilmt. Die Auflösung der Bilder ist so hoch, dass die Hausnummer lesbar und Menschen erkannt werden könnten. Die ganze Welt kann dadurch am Computer Einblicke in Ihr Grundstück bekommen, den ein normaler Fußgänger nicht bekommt, wenn er an Ihrem Haus vorbeigeht. Gefilmte Menschen sollen durch Google vor der Veröffentlichung so verfremdet werden, dass sie nicht erkannt werden können. Alle, die ein berechtigtes Interesse haben, können Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder des eigenen Grundstücks einlegen. Auch Mieter können Widerspruch einlegen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Musterwiderspruch für Google Street View veröffentlicht. Hier finden Sie den Link zum pdf-Musterwiderspruch. Unter www.bmelv.de unter dem Suchwort "Google" finden Sie weitere Formate, die Sie selbst ausfüllen können. Mit Microsoft-Streetside hat ein weiterer sogenannter Geodatendienst Anfang April 2011 damit begonnen, Aufnahmen zu machen. Die Aufnahmen und die Einstellung ins Internet ähneln Google Street View. Für den Microsoft-Dienst kann im Moment nicht verhindert werden, dass beim Start des Dienstes das eigene Haus sichtbar ist. Erst wenn jemand sein Haus im Internet findet, dort markiert und sein berechtigtes Interesse an der Löschung gegenüber Microsoft darlegt, wird dieser Bildausschnitt von Microsoft unkenntlich gemacht. Damit liegt Microsoft deutlich hinter dem Standard, den Google nach der öffentlichen Diskussion im Herbst 2010 in Deutschland gesetzt hat.

 

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