Lutherjahr 2017: Wie das Land zu einem Feiertag kam

Veröffentlicht am 25.10.2016 in Presseecho

Bietigheimer Zeitung Samstag, 22. Okt. 2016

Aus Stadt und Kreis

Lutherjahr 2017: Wie das Land zu einem Feiertag kam Reformation

Der Sozialdemokrat Thomas Reusch-Frey gab den Anstoß, im kommenden Jahr den 31. Oktober einmalig zum gesetzlichen Feiertag zu erklären.Von Andreas Lukesch

Der 16. Oktober 2014 war für den früheren SPD-Landtagsabgeordneten und Pfarrer Thomas Reusch-Frey ein wichtiger Tag. In einer Landtagsrede warb er für einen Gesetzentwurf, mit dem der 31. Oktober 2017 in Baden-Württemberg zum gesetzlichen Feiertag erklärt wird. Er hatte damit einen Vorschlag der evangelischen Kirche aufgegriffen.

Viel Überzeugungsarbeit musste der SPD-Mann aus Bietigheim-Bissingen allerdings bei seinen Parlamentskollegen gar nicht leisten. Der Landtag stimmte geschlossen für das Gesetz, das allerdings nur bis zum 1. beziehungsweise 2. November 2017 Bestand haben wird. Dann tritt es schon wieder außer Kraft, ein Jahr später ist der 31. Oktober in Baden-Württemberg wie gewohnt ein Arbeitstag. Reusch-Freys Engagement zielte nicht allein auf den Südwesten.

In ganz Deutschland sollte zum Reformationsjubiläum (am Tag vor Allerheiligen im Jahr 1517 schlug Martin Luther seine 95 Thesen zu Ablass und Buße an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg). Es galt vor allem in Berlin und Bayern Überzeugungsarbeit zu leisten. Inzwischen steht fest: Ganz Deutschland begeht 2017 einmalig das Reformationsjubiläum mit einem Feiertag. In den ostdeutschen Bundesländern ist der 31. Oktober ohnehin jedes Jahr arbeitsfrei. Die Einmaligkeit des Ereignisses ist vor allem für die Südwest-Wirtschaft beruhigend, denn jeder arbeitsfreie Tag hat erhebliche finanzielle Auswirkungen bei den Unternehmen. Andererseits erfahren die Protestanten zumindest eine gewisse Genugtuung, nachdem ihnen 1995 der Buß- und Bettag wegen der Pflegeversicherung als gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.

Für Reusch-Frey ist die erfolgreiche Gesetzesinitiative allerdings mehr als eine klassische Jubiläumsveranstaltung und erst recht mehr als eine Eintagsfliege. Die Reformation markiert den Beginn der Neuzeit, sie ist die vielleicht wichtigste Zeitenwende in Europa. Die Würdigung des Jahrestags durch einen gesetzlicher Feiertag erinnert somit an den Reformator als Person, vor allem aber auch an dessen Bedeutung für Kirche, Land, Gesellschaft sowie moderne Werte und wirkt schon deshalb nach Reusch-Freys Vorstellung (und der der evangelischen Kirche) über den Tag hinaus. „Die Reformation gehört zu unserem Land. Wir verdanken der Reformation einen ganz entscheidenden Impuls für den Aufbruch in unsere moderne Lebenswelt. Mit dem arbeitsfreien Tag sagen wir dazu ein besonderes Ja. Ein Ja zur Demokratie und den Menschenrechten, zur Toleranz und kulturellen Vielfalt, zum friedlichen Miteinander der Religionen und Weltanschauungen, zur Freiheit und Gleichheit aller Menschen wie auch zurVerantwortung des Einzelnen“, sagte der damalige Landtagsabgeordnete in seiner Rede vor dem Plenum.

Die von Reusch-Frey beschworenen Werte wie Toleranz, Offenheit und Miteinander haben für ihn zwei Jahre später an Aktualität nichts eingebüßt – im Gegenteil. Nach Flüchtlingskrise und einer anhaltenden Islam-Diskussion sagt Reusch-Frey heute: „Im Miteinander der Konfessionen hat sich viel entwickelt. Jetzt geht es um ein Miteinander der Religionen.“ Und das könnte sich durchaus an der Annäherung zwischen evangelischer und katholischer Kirche orientieren. Reusch-Frey sieht im Reformationsjubiläum selbst für die katholische Kirche einen Grund zum Feiern.

„Die Reformation hat auch die katholische Kirche verändert und manches in Bewegung gesetzt“, ist er überzeugt. Er hielte es demnach für angemessen und willkommen, wenn der Papst zum Reformationsjubiläum nach Deutschland eingeladen würde und dieser der Einladung auch nachkomme.

 

 

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